Preisübersicht
Zustellung

Botenzustellung - 26,50€
Post-/Landzustellung - 29,15€ 

Einzelverkaufspreis

Montag-Freitag - 1,25€
Samstag - 1,45€ 

Geschäfts- und Bezugsbedingungen für Abonnements

1. Die Bestellung gilt bis auf Widerruf.

2. Das Abonnement verlängert sich automatisch, wird es nicht spätestens sechs Wochen vor Quartalsende schriftlich gekündigt.

3. Jede Vertragspartei kann das Abonnement aus wichtigem Grund ausserordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise insbesondere vor, wenn:

I) der Kunde die Bezugsgebühren fortdauernd unpünktlich bezahlt,

II) der Kunde...

...bei vereinbarter monatlicher oder vierteljährlicher Zahlung zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Bezugsgebühren oder eines nicht unerheblichen Teils der Bezugsgebühren in Verzug ist oder

...der Kunde bei vereinbarter halbjährlicher oder jährlicher Zahlung die Entrichtung der vereinbarten Bezugsgebühren, auch auf eine gesonderte Mahnung des Verlages nicht fristgerecht entrichtet.

Der Verlag ist in den vorstehenden Fällen berechtigt, auch ohne gesonderte Fristsetzung Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz entspricht in seiner Höhe den Bezugsgebühren, welche bis zur vereinbarungsgemässen Beendigung des Vertragsverhältnisses zu zahlen gewesen wären, soweit der Kunde nicht einen niedrigeren oder der Verlag nicht einen höheren Schaden nachweist.

4. Der jeweils vereinbarte Bezugspreis ist im Voraus bis zum 3.Werktag eines Monats fällig und zahlbar. Er beinhaltet die Lieferung "frei Haus" sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Verlag ist berechtigt, die Auslieferung der Zeitung bis zur vollständigen Zahlung des Bezugspreises zu verweigern. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde während des fortlaufenden Vertragsverhältnisses mit der Entrichtung des vereinbarten Bezugspreises in Verzug gerät.

5. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder in Fällen höherer Gewalt, insbesondere in Fällen von Streik oder Aussperrung, besteht kein Entschädigungsanspruch.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bocholt.

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