Mehr Herz für Hartz IV: Karlsruher Richter kippen Regelsätze

Bei einer Kundgebung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hängt ein Demonstrant zwei Herzen für Kinder auf. Später stärkten die Richter unter anderem die Rechte von Kindern in Hartz-IV-Familien. Foto:
Bei einer Kundgebung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hängt ein Demonstrant zwei Herzen für Kinder auf. Später stärkten die Richter unter anderem die Rechte von Kindern in Hartz-IV-Familien. Foto:
(epd)


Münster/Karlsruhe - Die Bundesregierung muss die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen und möglicherweise höhere Sozialausgaben einplanen. Die bisherige Berechnungsmethode verstößt gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag.

Besonders für die 1,7 Millionen Kinder in Hartz-IV-Familien könnte es mehr Geld geben. Die Regierung sagte eine rasche Neuberechnung der Sätze zu, ließ aber offen, ob Bezieher von Arbeitslosengeld II nun generell höhere Leistungen erwarten können. Das Gericht hatte die Höhe der Regelsätze nicht beanstandet.


„Ob die Hartz-IV-Sätze jetzt steigen, lässt sich nicht sagen“, meinte Unions-Fraktionschef Volker Kauder. Es könne sogar zu Reduzierungen kommen. Aus Sicht von Sozialverbänden führt das Urteil dagegen „zwangsläufig zu deutlich höheren Regelsätzen“. Das Urteil wurde einhellig begrüßt. Sozialverbände, Gewerkschaften und die Opposition sprachen von einer „schallenden Ohrfeige“.

Von einem „ganz wichtigen Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Menschenwürde“ sprach Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes, im Interview mit unserer Zeitung. „Die Regelsätze müssen jetzt so gestaltet werden, dass Kinder wieder Chancen bekommen“, erklärte er. So müsse sichergestellt werden, dass Sport oder Musikunterricht bezahlt werden könnten.

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, hatten die Richter die Regel moniert, nach der jüngere Kinder 60 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene bekommen. Sie rügten auch, dass die Ausgaben für Bildung und das gesellschaftliche Leben ausgeklammert sind - etwa für Internetnutzung oder Theater.

Die Berechnungsbasis der Regelsätze ist aus Sicht der Richter nicht nachvollziehbar und orientiere sich zu wenig an der Realität. Das Gericht forderte den Gesetzgeber zu einer Neuregelung bis zum 31. Dezember auf. Bis dahin bleibt die bisherige Regelung gültig. Hartz-IV-Bezieher können aber ab sofort einen besonderen Bedarf geltend machen, wenn dieser durch bisherige Zahlungen nicht gedeckt ist - etwa beim Zusatzbeitrag zur Krankenkasse.

VON MARTIN ELLERICH, MÜNSTER

09 · 02 · 10


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