
Bezirksregierung legt Beschwerde gegen „Krabat-Urteil“ ein
Bocholt - Das NRW-Schulministerium und die Bezirksregierung Münster wollen das Mitte Dezember vom Oberverwaltungsgericht Münster gefällte „Krabat-Urteil“ nicht einfach hinnehmen. Die Bezirksregierung hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.
Das bestätigte jetzt eine Sprecherin der Bezirksregierung dem BBV. Ziel sei es, den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu bringen.
Das „Krabat“-Urteil bezieht sich auf einen Fall in Bocholt: Im Oktober 2008 hatten Eltern eines 12 Jahre alten Schülers beantragt, dass ihr Sohn vom Besuch des Kinofilms „Krabat“ freigestellt wird. Das lehnte die Schule ab. Das Verwaltungsgericht hatte der Schule zunächst Recht gegeben, doch die Eltern des Jungen, die den Zeugen Jehovas angehören, gingen in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht entschied im Dezember in ihrem Sinne.
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