
Macrander soll Mitarbeiter Entschädigung zahlen
Bocholt – Die Firma Gilde Handwerk Macrander soll 4000 Euro als Entschädigung an einen Mitarbeiter zahlen, der unter Videokameras arbeiten musste. Werner Enk, technischer Betriebsleiter von Macrander, kann das nicht verstehen. Die Gerichte verstießen damit gegen Europarecht, sagt er.
Bereits 2010 und 2011 hatten das Arbeitsgericht Bocholt und das Landesarbeitsgericht Hamm den Fall behandelt. Das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters werde durch zwei Videokameras verletzt, stellten sie fest. Die Kameras müssten abgebaut werden. Dem kam die Firma jedoch nur zeitweise unter Zwangsvollstreckung nach.
Die Firma habe die 22 Videokameras in erster Linie zur Sicherung des Gebäudes angebracht, erklärte der kaufmännische Leiter Wilhelm Seggewiß. Fünf Kameras, zu denen auch die zwei Kameras zählten, die abgebaut werden sollen, seien gleichzeitig erforderlich für den AEO-Status. Dieser ermögliche der Firma zollrechtliche Vereinfachungen in der EU. Dafür müssten bestimmte Sicherheitsstandards erfüllt werden.
Dieser Aspekt werde in der Betriebsvereinbarung über die Kameras nicht erwähnt, stellte das Arbeitsgericht Bocholt dagegen fest. Die erst 2010 schriftlich getroffene Vereinbarung sei auch nicht verhältnismäßig. Die Videoüberwachung erfolge ohne konkreten Tatverdacht und sei zeitlich nicht beschränkt. Deshalb müssten Macrander-Mitarbeiter immer damit rechnen, gefilmt zu werden. Das bedeute „einen permanenten Überwachungs- und Anpassungsdruck“.
Das Argument, dass sich der Lagerarbeiter pro Tag nur 12 bis 18 Minuten im Erfassungsbereich der Kameras aufhalte, ließen die Gerichte nicht gelten. Darauf komme es nicht an; allein die Ungewissheit darüber erzeuge einen ständigen Anpassungsdruck.
15000 Euro an Geldentschädigung hatte der Mitarbeiter gefordert. Diese Summe fand das Gericht jedoch zu hoch, zumal sich der Mitarbeiter dreieinhalb Jahre lang nicht an den Kameras gestört habe. 4000 Euro hielt das Gericht zur Genugtuung des Opfers für angebracht.
Die Firma Macrander will das Urteil nicht akzeptieren und notfalls vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Enk verweist dabei auf ein anderes Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom November 2011. „Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil den vollkommen übertriebenen deutschen Datenschutz beendet hat“, sagt der kaufmännische Leiter Wilhelm Seggewiß.
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