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Straßenbau: Rheder werden vorgewarnt

Wenn die Straße kaputt ist und erneuert werden muss, kann das für die Anwohner teuer werden.
Wenn die Straße kaputt ist und erneuert werden muss, kann das für die Anwohner teuer werden.
(Foto: BBV-Archiv)


Rhede - Wenn die Stadt eine Straße erneuern lässt, kann das für die Bürger teuer werden. Dann nämlich, wenn die Grundstückseigentümer nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes an den Kosten beteiligt werden. Das können ein paar hundert, aber leicht auch ein paar tausend Euro werden, die ein Grundstückseigentümer zahlen muss. In Rhede sind inzwischen einige Straßen in die Jahre gekommen. Damit die Bürger nicht von den Kosten überrascht werden und dafür sparen können, sollen die Rheder drei Jahre vor den Straßenbauarbeiten informiert werden. Das hat der Rat auf Antrag der FDP-Fraktion beschlossen.

Zunächst hatten die Liberalen sogar fünf Jahre Vorlauf und eine Satzungänderung gefordert. Davon nahmen sie nach einem Gespräch mit Kämmerer Paul Regniet allerdings Abstand. Der hatte rechtliche Bedenken.


Wenn in Rhede künftig eine Straße erneuert wird und die Anlieger sich an den Kosten beteiligen müssen, sollen sie rechtzeitig Post von der Stadt bekommen. Drei Jahre vorher werden sie einen Informationsbrief von der Stadt bekommen, dem eine „abstrakte Beispielrechnung über die Höhe der voraussichtlichen Beiträge“ beiliegt, wie es im Ratsbeschluss heißt.

„Was ist eine abstrakte Beispielrechnung?“, wollte Theo Hartmann (UWG) wissen. Das sei ein Rechenmodell, sagte Kämmerer Paul Regniet, eine ganz grobe Richtung, wie teuer es werden könnte. Eine konkrete Summe können die Stadt so frühzeitig noch nicht nennen. Denn das Berechnungsverfahren sei kompliziert.

Wie viel ein Anlieger zahlen müsse, hänge von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, erläutert Jutta Terwiel vom Fachbereich Bau und Ordnung. Eine Rolle spiele zum einen, um was für eine Straße (Haupterschließungsstraße oder Anwohnerstraße) es sich handele, dann komme es auf die Grundstücksgröße, die Geschosszahl, die Art der Nutzung (privat oder gewerblich) und auf die Zahl der betroffenen Grundstücke an einer Straße an. Und natürlich auf den Ausbaustandard, fügt Terwiel hinzu. Das alles zu berechnen, sei höchst kompliziert und nicht drei Jahre vor dem Straßenbau zu machen.

„Wenn später der Durchführungsbeschluss gefasst ist, können wir ziemlich genau sagen, was auf den einzelnen Bürger zukommt“, sagte Kämmerer Paul Regniet in der jüngsten Ratssitzung. Anschließend blieben immer noch zwei Jahre Zeit, bis die Endabrechnung gemacht werde, sagte Regniet.

SPD-Fraktionschef Wolfgang Teschlade „begrüßte die frühzeitige Beteiligung“ der Bürger. CDU-Fraktionschef Peter Bölting hält diese Variante für „bürgerfreundlich“. UWG-Chef Theo Hartmann sah seine Bedenken gegen die „abstrakte Beispielrechnung“ am Ende ausgeräumt. Wenn schon zwei Jahre bevor der Bürger zahlen müsse, der Satzungsbeschluss vorliegt „dann ist das o.k.“. Die Formulierung „abstrakte Beispielrechnung“ ist laut Silke Teriete (CDU) die juristisch richtige. Da könnten die Bürger später keine Regressansprüche ableiten.


27 · 07 · 10
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Steuern
Wofür zahlen wir noch Steuern, wenn die Poliker nicht das ganze Geld aus dem Fenster knallen würden, würde es doch viel besser aussehen in Deutschland. Im Osten wird das Geld von dem Solidaritätszuschlag nur so verschossen. Demnächst bekommt jeder Arbeitnehmer monatlich eine Rechnung wieviel Geld er von seinem Gehalt an einen Politiker zahlen muss.
Macht nur weiter so, die Griechen haben es vorgemacht. Macht erst den Staat Pleite dann das Volk und zum Schluss bleiben die Reichen oberen 10000 (Politiker)!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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