Regionales
Stadt Borken weist früherem Mitarbeiter 180000-Euro-Unterschlagung nach
27.01.2012

Auszubildender puzzelt gerichtsfeste Belege

Borken - Die Stadt Borken hat den Prozess um unterschlagene Parkgebühren gegen einen früheren Mitarbeiter gewonnen. Vor knapp einem Jahr hatte ihn das Amtsgericht Borken zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er sich im Jahr 2010 etwa 31000 Euro aus städtischen Parkautomaten in die eigene Tasche gesteckt hatte.

Vor dem Arbeitsgericht Bocholt ging es um eine weitaus höhere Summe: In den Jahren vor 2010 sollte der Mann nach Auffassung der Borkener Stadtverwaltung rund 180000 Euro unterschlagen haben. Eingeräumt hatte er aber nur den Fehlbetrag von 31000 Euro. Und mögliche Belege waren in den Schredder geraten.

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Zunächst hoffte die Stadt auf das Fraunhofer-Institut, dass für Beweismaterial in diesem Zustand eine spezielle Software entwickelt hat. Das stehe aus Kapazitätsgründen aber nur für staatliche Aufträge bereit, ließen die Wissenschaftler die Verwaltung wissen.

Also machte sich ein städtischer Auszubildender an die Arbeit. Er konnte tatsächlich vier Belege zusammensetzen. Das genügte dem Arbeitsrichter, der auch eine Kladde des früheren Mitarbeiters heranzog, in die dieser die Entleerungstermine eingetragen hatte. Nun muss der Mann 180213,83 Euro Schadenersatz leisten – plus Zinsen.

Autor: Peter Berger

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