Bocholt
Meckermann: Ärger mit dem Möbelhaus
1. Juli 2022
Eine Bocholterin ärgert sich über ein Möbelgeschäft. Ihre Schwägerin ist vor einem Monat überraschend verstorben, erzählte die Bocholterin Meckermann. Vor ihrem Tod hatte ihre Schwägerin für ihre Einliegerwohnung neue Möbel bei einem Möbelhaus aus der Region bestellt und angezahlt. Diese Möbel werden nun nicht mehr benötigt.
Das Möbelhaus habe nun vorgeschlagen, dass die Auftragssumme von der Tochter der Schwägerin komplett bezahlt wird und sie dafür einen Warengutschein erhält, der würde aber nur für eine Neubestellung gelten. Alternativ könnte die Tochter die Möbel komplett bezahlen und abholen oder vom Kauf zurücktreten – in dem Fall würde die Anzahlung in Höhe von 700 Euro verfallen.
Das Möbelhaus lehnt es ab, die Anzahlung als Warengutschein mit den Möbeln zu verrechnen, die ihre Nichte selbst bei dem Möbelhaus bestellt hat, sagte die Bocholterin. Das Geschäft habe stattdessen in einer E-Mail an die Nichte viele Paragrafen aufgeführt und sich unerbittlich gezeigt. „Das absolut fehlende Mitgefühl hat uns sehr schockiert“, zeigte sich die Bocholterin von dem Geschäft sehr enttäuscht.
Ein anderes Möbelhaus sei da deutlich kulanter gewesen: Es habe die dort bestellten Waren ohne Kosten storniert und auch die Anzahlung sofort zurückgezahlt.