Wer als Spitzenbeamter Wissen über die Arbeitsweise deutscher Nachrichtendienste erlangt, darf das in einem neuen Job nicht nutzen. Doch die Kontrolleure im Bundestag finden die geltenden Vorschriften zu lasch.
Wer als Spitzenbeamter Wissen über die Arbeitsweise deutscher Nachrichtendienste erlangt, darf das in einem neuen Job nicht nutzen. Doch die Kontrolleure im Bundestag finden die geltenden Vorschriften zu lasch.