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Polizei-Fehler: Bayern-Busse unerlaubt durch Rettungsgasse
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Nach einem Unfall auf der Autobahn Richtung Düsseldorf hatte sich ein langer Stau gebildet, anwesende Beamte erlaubten den beiden Bussen die Fahrt durch die gebildete Rettungsgasse. Eine bevorzugte Behandlung bei der Rückfahrt der Mannschaftsbusse sei aber ausdrücklich nicht vorgesehen gewesen. Die Busse wurden lediglich im Stadionbereich bis zur Autobahnauffahrt von der Polizei begleitet. Das unerlaubte Befahren einer Rettungsgasse ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldstrafe bis hin zu einem Fahrverbot bestraft werden.