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Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg ist Ethylenoxid häufiger für Lebensmittelrückrufe verantwortlich. Es kann als Begasungsmittel eingesetzt werden und wirkt gegen Pilze und Bakterien. In Deutschland ist die Chemikalie den Angaben zufolge im Lebensmittelbereich seit 1981 verboten.