In- und Ausland
Karlsruhe weist Eilanträge der Sender zum Rundfunkbeitrag ab
Urteile
dpa Karlsruhe. Dämpfer für die öffentlich-rechtlichen Sender: Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge der Rundfunkanstalten gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgewiesen. Foto: Marius Becker/dpa
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt am Dienstag abgewiesen.
Damit kann der monatliche Beitrag nicht wie ursprünglich geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. Über die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ist damit noch nicht entschieden.
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