NRW
150 Millionen jetzt abrufbereit zur Armutsbekämpfung in NRW
Die Höhe der Zuweisungen ist abhängig von der absoluten Anzahl der Empfänger von Mindestsicherung je Kommune. Kreisfreien Städten stehen nach Angaben der Landesregierung 79 Euro, kreisangehörigen Städten und Gemeinden 63 Euro und jedem Kreis 16 Euro pro Bezieher zur Verfügung. Die Auszahlungen können demnach erfolgen, soweit die Kommunen auf Rechtsmittel verzichtet haben.
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„Armut bedeutet immer auch: weniger Chancen, weniger gesellschaftliche Teilhabe“, sagte Wüst. Deshalb sollten die Hilfen, wie versprochen, gezielt und unkompliziert in die soziale Infrastruktur der 396 Städte und Gemeinden sowie 31 Landkreise fließen. „Wir unterstützen die, die in den Tafeln oder Wohnungsloseneinrichtungen Anderen helfen“, erläuterte der Ministerpräsident. „Wir stärken die, die Menschen in Notsituationen mit Rat und Tat zur Seite stehen.“