NRW

Amokdrohung an Schule: Polizei schickt 16-Jährigem Rechnung

Freitag, 24. März 2023 - 17:46 Uhr

von dpa

© Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

„Grundsätzlich stellen wir Kosten, die für die Erfüllung unseres gesetzmäßigen Auftrags entstehen, nicht in Rechnung. Aber das hier ist schon ein besonderer Fall“, teilte Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck mit. Der Täter habe eine Gefahr für das Leben vieler Menschen vorgetäuscht und einen großen Polizeieinsatz in der Schule provoziert. „Für die Kosten sollte der Verursacher aufkommen und nicht der Steuerzahler.“ Die Polizei kann einen Einsatz dem Täter in Rechnung stellen, wenn dieser eine Gefahrenlage vortäuscht und mit einem Polizeieinsatz rechnen muss.

Dem Schulleiter war im Januar per E-Mail eine Amoktat angekündigt worden. Der 16-Jährige wurde einen Tag später als Absender ermittelt. Er hatte demnach den Mailaccount eines Krefelder Schülers gehackt und die Drohung an die Schulleitung, Lehrer und Schüler geschickt. Gegen den Jugendlichen wird laut Polizeiangaben wegen Störung des öffentlichen Friedens ermittelt und wegen des Inhalts der E-Mail auch wegen Volksverhetzung.

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Der 16-Jährige hat demnach bis Mitte April Zeit, sich zu dem Kostenbescheid zu äußern. Dass er minderjährig ist, entbinde ihn nicht von der Zahlungspflicht, hieß es.


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