NRW
Auf NRW-Finanzämter kommt Einspruchswelle bei Grundsteuer zu
124.000 Einsprüche bezogen sich demnach auf die Wertfeststellung der Immobilie, weitere 63.000 richteten sich gegen den von den Finanzämtern festgelegten Steuermessbetrag. Neben den kommunalen Hebesätzen sind beide Werte entscheidende Hebel für die tatsächliche Höhe der Grundsteuer, die ab 2025 entrichtet werden muss.
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Verbraucherschützer und Eigentümerverbände hatten Grundbesitzern dazu geraten, formell Einspruch gegen die Bescheide einzulegen. Die oppositionelle Landtags-FDP forderte, sämtliche Grundsteuerbescheide unter den Vorbehalt einer Nachprüfung zu stellen. Nach Auskunft der Oberfinanzdirektion NRW liegt dagegen keine rechtliche Voraussetzung dafür vor, die Steuerbescheide für vorläufig zu erklären.
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Mit Stand 22. Februar fehlten den NRW-Finanzämtern immer noch etwa 1,7 Millionen Grundsteuererklärungen säumiger Immobilieneigentümer. Aufgrund der Grundsteuerreform müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in NRW neu bewertet werden.