NRW
Falsche Einreisevisa: Nach Haftstrafe Revision eingelegt
Prozesse
dpa/lnw Detmold. Nach der Verurteilung einer ehemaligen Behördenmitarbeiterin des Kreises Lippe wegen Urkundenfälschung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung hat ihr Verteidiger Revision am Bundesgerichtshof eingelegt. Das sagte der Anwalt am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Das Landgericht Detmold hatte die 45-Jährige am Donnerstag zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Wirtschaftsstrafkammer sprach die 45 Jahre alte Frau schuldig, vor allem syrischen Flüchtlingen zu Einreisevisa und Aufenthaltsgenehmigungen verholfen zu haben. Ihr Verteidiger Peter Rostek hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen (Az.: 26 KLs 3/19).
Laut Anklage hatte die Mitarbeiterin in der Ausländerbehörde zwischen 2014 und 2016 auf ihrem Posten sogenannten Kontingentflüchtlingen bescheinigt, dass sich in Deutschland lebende Personen zur Finanzierung des Lebensunterhalts verpflichtet hätten. Die Kammer erkannte 34 Fälle von falschen Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels, davon 23 Mal in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung im Amt.
Dass die 45-Jährige sich ihre Dienste mit fast 220 000 Euro hatte bezahlen lassen, konnte das Gericht nicht nachweisen. Zwar habe die Angeklagte hohe Eingänge von Barbeträgen auf ihren Konten im Tatzeitraum nicht hinreichend erklären können, aber die Beweise reichten für eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit nicht aus.