NRW
Jugendschützer erneut gegen Porno-Portale erfolgreich
Geklagt hatten zwei Anbieter mit Sitz in Zypern, die drei Porno-Portale mit vielen Millionen Nutzern betreiben. Die Landesanstalt hatte ihnen unter Verweis auf das Jugendschutzgesetz untersagt, pornografische Internetangebote ohne Altersverifikation in Deutschland zu verbreiten - zurecht, wie das Verwaltungsgericht nun befand.
Die Kläger könnten sich nicht auf das sogenannte Herkunftsprinzip berufen, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
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Es komme vielmehr das strenge deutsche Jugendmedienschutzrecht zur Anwendung, weil Kindern und Jugendlichen schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohten, hieß es. Studien zeigten, dass etwa die Hälfte der befragten Kinder und Jugendlichen schon frei zugängliche Pornos konsumiert hätten. Die Anbieter müssten sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang hätten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Berufung eingelegt werden. In dem Fall würde sich das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster damit befassen. Würde das Urteil rechtskräftig, hätte es laut einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts zwar nur Bindungswirkung für die beiden Anbieter, dürfte aber auch darüber hinaus eine Vorbildfunktion einnehmen.