Weitere Themen
Karte
Nach Auffassung Woelkis hat die Zeitung fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Ernennung des Pfarrers dessen Personalakte gekannt und von einer Warnung der Polizei gewusst habe. Woelki hat dazu eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Demnach hatte er lediglich von dem Kontakt zu dem Prostituierten und „weiteren Gerüchten“ gehört. Das Unternehmen Axel Springer, zu dem die „Bild“ gehört, hält die Berichterstattung nach Angaben eines Sprechers für rechtlich zulässig.