NRW
Keine Fristverlängerung für Grundsteuererklärung in NRW
Kurz zuvor war in München bekannt geworden, dass der Freistaat im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) nach einer Kabinettssitzung sagte.
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Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet in NRW an diesem Dienstag um Mitternacht. Sie war wegen des schleppenden Eingangs von den Ländern bereits von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert worden. Nach den Daten der Oberfinanzdirektion müssen in NRW rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden.