NRW
Kindesmissbrauch: 64-Jähriger zu 13 Jahren Haft verurteilt
Die ebenfalls angeklagte Mutter des Mädchens erhielt wegen Beihilfe durch Unterlassen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Gericht war überzeugt, dass die 42-Jährige von dem Missbrauch wusste, aber nichts unternommen hatte. „Sie hätte den Haushalt verlassen können“, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Frau war mit ihren Kindern in das Haus des Freundes gezogen. Beide Angeklagte hatten im Prozess Geständnisse abgelegt und damit dem Mädchen eine Aussage erspart. Die heute 14-Jährige hat Schule und Wohnort gewechselt und ist in einer Therapie.
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Herausgekommen war der Missbrauch, weil die Mutter des Mädchens sich bei einer Bekannten beklagte, dass ihr Freund sie vernachlässige und sich an dem Kind vergehe. Sie soll dann zwei den Missbrauch zeigende Videos geschickt haben mit der Bemerkung, das sei aber nicht zum Weitersagen. Die Bekannte und ihr Mann gingen zur Polizei und brachten den Fall zur Anzeige. Im Prozess war die Öffentlichkeit über weite Strecken ausgeschlossen.