NRW
Limbach sieht keinen Sinn in Haft für Schwarzfahrer
„Diese Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein birgt die Gefahr, dass gegen sozial Schwache, die sich weder ein Auto noch eine Fahrkarte leisten können, aber auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, Geldstrafen verhängt werden“, argumentierte der Justizminister. „Wenn sie diese Geldstrafen nicht zahlen können, reagiert der Staat in letzter Konsequenz mit dem schärfsten Schwert, nämlich der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe.“ Solche kurzen Ersatzfreiheitsstrafen verbesserten die Situation aber nicht.
Weitere Themen
Karte
Abgesehen davon führte Limbach juristische Gründe an, das geltende Recht zu ändern. Anders als im Vertragsrecht üblich, würden beim Fahren ohne Ticket zivilrechtliche Ansprüche der Verkehrsbetriebe zusätzlich mit dem Strafrecht durchgesetzt. Die Ressortchefs der Länder hätten Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bereits gebeten, einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung zu unterbreiten.