NRW

Lützerath-Räumung: Verfahren gegen Bürgermeister möglich

Freitag, 20. Januar 2023 - 14:23 Uhr

von dpa

© Federico Gambarini/dpa

Zuvor hatte der Staatssekretär des nordrhein-westfälischen Kommunalministeriums, Daniel Sieveke, im Fachausschuss des Landtags erklärt, dass der Kreis Heinsberg als unmittelbare Aufsichtsbehörde für den Bürgermeister zunächst zuständig sei. Grundsätzlich gebe es in solchen Fällen durchaus eine dienstrechtliche Facette, sagte der CDU-Politiker. Der Bürgermeister habe die Weisung nicht als Spitze seiner seit vielen Jahren gegen den Braunkohletagebau eintretenden Kommune erhalten, sondern als staatliches Organ.

Als solches habe ein Hauptverwaltungsbeamter „keine Berechtigung, Einwände der Kommune zu erheben oder Rechtsschutz zu suchen“, erläuterte der Staatssekretär. Ein Dienstvergehen liege vor, wenn ein Beamter seine Pflichten schuldhaft verletzt habe. Grünter sagte auf dpa-Anfrage, ob das in diesem Fall zutreffe, werde noch geprüft.

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Das Thema war auf Antrag der FDP-Opposition auf die Tagesordnung des Landtagsausschusses gekommen. Der CDU-Abgeordnete Heinrich Frieling äußerte dort seine Verwunderung, „wie versessen die FDP darauf ist, ein Disziplinarverfahren gegen einen Bürgermeister auf den Weg zu bringen“. Der Heinsberger Landrat Stephan Pusch (CDU), der das Aufenthalts- und Betretungsrecht für den Bereich Lützerath letztlich selbst ausgesprochen hatte, habe doch gar keine Kritik am Erkelenzer Bürgermeister geäußert, argumentierte der CDU-Abgeordnete Ralf Nolten. „Wo ist jetzt das übergeordnete Interesse?“ Der FDP-Abgeordnete Dirk Wedel pochte hingegen auf rechtliche Klärung.

Lützerath, das zu Erkelenz westlich von Köln gehört, war in einem tagelangen Großeinsatz der Polizei gegen den Widerstand Hunderter Klimaaktivisten geräumt worden. Der Energiekonzern RWE will dort Braunkohle abbauen.


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