NRW
OVG verhandelt Fall von syrischem Militärdienstverweigerer
Flüchtlinge
dpa/lnw Münster. Militärdienstverweigerer aus Syrien haben bislang in Deutschland schlechte Karten, wenn sie als Flüchtlinge anerkannt werden wollen. Sie geben an, vom Regime in dem Bürgerkriegsland als politische Gegner verfolgt zu werden. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt am heutigen Montag den Fall eines Asylbewerbers aus Frechen, der sich durch Flucht dem Militärdienst in Syrien entzogen hat. Ihm wird bislang vom Bundesamt für Flüchtlinge der Status verweigert. Das OVG ist in den vergangenen Jahren dieser Linie gefolgt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im November 2020 diese Sicht kritisiert und in einem Urteil anders entschieden. Die Frage ist, ob der OVG bei seiner bisherigen ablehnenden Haltung bleibt.
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