NRW
Oberverwaltungsgericht verhandelt über Kohlekraftwerk Lünen
Kläger ist der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Er greift den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für die rund 1,4 Milliarden Euro teure Investition sowie die erste und siebte Teilgenehmigung vom November 2013 an. Der frühere Vorbescheid und eine Teilgenehmigung aus dem Jahr 2008 hatte das OVG 2011 aufgehoben. 2016 dann gab das Gericht grünes Licht. Diese Entscheidung wurde dann im Mai 2019 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und ans OVG zurückverwiesen.
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Klären muss das OVG jetzt, ob die Stickstoff- und Schwefelbestandteile in den Abgasen des Kohlekraftwerkes die geschützten Gebiete „Lippeaue“ und „Wälder bei Cappenberg“ im Umfeld beeinträchtigen. Der BUND hält die vom Betreiber, dem Stadtwerkeverbund Trianel, aktualisierten Unterlagen zur Verträglichkeitsuntersuchung für unzureichend.