NRW
Plädoyers im Prozess um vergewaltigte Camperin erwartet
Prozesse
dpa/lnw Bonn. Die Vergewaltigung einer jungen Camperin in der Siegaue beschäftigt erneut das Landgericht in Bonn. Eine Psychiaterin hatte keine Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit bei dem Angeklagten gefunden. Die Kammer muss über die Strafhöhe neu entscheiden.
Der Angeklagte wird im Landgericht an Händen und Füßen gefesselt in den Saal geführt. Foto: Henning Kaiser/Archiv
Im Revisionsprozess um die Vergewaltigung einer Camperin werden im Bonner Landgericht heute die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet. Der 32 Jahre alte Angeklagte hatte ein junges Paar beim Zelten in der Siegaue überfallen und die Frau vergewaltigt. Für die Tat war der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana bereits im vergangenen Oktober zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil hinsichtlich des Strafmaßes auf und verlangte eine Überprüfung der Frage, ob der Angeklagte vermindert schuldfähig war. Dafür fand die vom Landgericht beauftragte neue Gutachterin jedoch keine Belege.