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Heilpraktiker dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ihren Patienten kein Blut zur Herstellung von Eigenblutprodukten entnehmen. Das Gericht in Leipzig hat bereits am 15. Juni 2023 Revision gegen ein entsprechendes Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zurückgewiesen, wie die Pressestelle der Deutschen Presse-Agentur jetzt mitteilte (Az.: BVerwG 3 C 3.22, BVerwG 3 C 5.22 und BVerwG 3 C 4.22).
Heilpraktiker dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ihren Patienten kein Blut zur Herstellung von Eigenblutprodukten entnehmen. Das Gericht in Leipzig hat bereits am 15. Juni 2023 Revision gegen ein entsprechendes Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zurückgewiesen, wie die Pressestelle der Deutschen Presse-Agentur jetzt mitteilte (Az.: BVerwG 3 C 3.22, BVerwG 3 C 5.22 und BVerwG 3 C 4.22).