Der 45-Jährige habe sich der islamistischen Terrorgruppe Ahrar al-Sham („Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens“) angeschlossen. Der Miliz sollen zeitweise 10.000 bis 20.000 Kämpfer angehört haben.
Mit einem Sturmgewehr Kalaschnikow AK 47 und einer Pistole der Marke Glock habe er unter anderem versucht, zwei syrische Soldaten durch einen 19-sekündigen Feuerstoß zu töten, ohne von ihnen bedroht worden zu sein. In Deutschland habe er sich Gefechtskleidung, ein Zielfernrohr und einen Infrarot-Laserstrahler besorgt.
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Die Behauptung des Deutschen, er habe sich in Syrien überwiegend in einem Flüchtlingslager aufgehalten und Hilfsgüter transportiert, sah das Gericht durch Fotos, Videos, Standortdaten, Chats und abgehörte Telefonate als widerlegt an.
Seiner Behauptung, er habe absichtlich daneben geschossen, um das Leben der Soldaten zu schonen und diese nur zu vertreiben, glaubte der Senat ebenfalls nicht. Strafmildern wertete das Gericht unter anderem, dass der Mann in Deutschland nicht als radikal-islamistisch aufgefallen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über eine Revision hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.