Die Frau aus dem Raum Bielefeld war mit ihrem Lebensgefährten in dem Skigebiet unterwegs. Der Fahrer hatte laut Anklage während des laufenden Skibetriebs mit seinem Fahrzeug ohne akustisches Warnsignal einen Hang gequert, um eine Schneekanone zu transportieren, obwohl das nicht dringend notwendig war. Laut geltenden Regeln dürfen Pistenraupen nur in Ausnahmefällen gleichzeitig mit Wintersportlern unterwegs sein.
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Dem Angeklagten drohten in dem Prozess bis zu drei Jahre Haft. Es habe jedoch Gründe für die mildere Strafe gegeben, sagte der Richter. Der Pistenraupenfahrer sei unbescholten und habe sich als langjähriger Mitarbeiter einer Bergbahn-Firma zuvor nichts zu Schulden kommen lassen. Außerdem habe er Reue gezeigt und seine Schuld gestanden. „Dennoch dürfen solche Fehler, die zum tragischen Unglück führten, einfach nicht passieren“, sagte der Richter.