Gegen diesen Vorwurf der Unterschlagung wehrte sich die Düsseldorferin am Mittwoch als Angeklagte vor dem Amtsgericht vehement. Sie habe den Hund des obdachlosen Mannes aus Gutherzigkeit zu sich genommen und ihn bereits einen Tag nach der Aufforderung des Besitzers zurückgegeben. „Hinterher ist es mir dann zum Verhängnis geworden“, sagte sie.
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Der Besitzer des Hundes erschien nicht zum Prozesstermin. Dem Richter zufolge hatte auch die polizeiliche Fahndung im letzten Jahr keine Hinweise auf seinen Aufenthaltsort gegeben.