NRW
Urteil: Vorläufig keine Baumrodung für geplantes Wohnprojekt
Gesellschaft
dpa/lnw Castrop-Rauxel. Das juristische Tauziehen um den Erhalt der etwa 250 Jahre „Alten Eiche“ in Castrop-Rauxel geht weiter. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnte laut Mitteilung vom Freitag den Antrag des Investors ab, ihm per Eilbeschluss die sofortige Rodung von Bäumen zu erlauben - noch vor Inkrafttreten des alljährlichen siebenmonatigen Fällverbots am 1. März. Die seit Ende September von einem Umweltaktivisten besetzte „Alte Eiche“ und etwa 80 weitere Bäume sollen gefällt werden, um Platz zu machen für ein Neubaugebiet.
Die Stadt Castrop-Rauxel hatte dem Investor für die Fällung eine Ausnahme von ihrer Baumschutzsatzung erteilt. Dagegen hatte die Naturschutzorganisation BUND NRW geklagt. Im Januar beantragte der Investor, ihr trotz des laufenden Klageverfahrens die Rodung zu gestatten. Das Gericht lehnte dies am Donnerstag ab (Az. 6 L 62/20). Es hält den zu Grunde liegenden Bebauungsplan für unwirksam.