NRW
Verdachtsfall: AfD zieht vor Oberverwaltungsgericht
Urteile
dpa Köln/Berlin. Die AfD hat im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingeschaltet. „Die Partei hat am Montag Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. Januar eingelegt“, sagte eine OVG-Sprecherin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Das Gericht in der Vorinstanz hatte einen Antrag der AfD auf eine sogenannte Zwischenregelung in einem Eilverfahren abgelehnt. Grund: Das BfV hatte zugesagt, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich zu einer möglichen Einstufung der AfD zu äußern. Dies ist der AfD wichtig, weil sie sonst Nachteile im Wettbewerb mit anderen Parteien in der Öffentlichkeit befürchtet.
Daher ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln dieser Zwischenschritt nicht nötig. Wann die obersten Verwaltungsrichter in Münster die Beschwerde prüfen, ist offen. Zuerst habe das Bundesamt jetzt Gelegenheit für eine Stellungnahme, heißt es am OVG.
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